Da die Thematik immer wieder aufkommt, lohnt sich ein eigenes Thema.
Gemäß StVZO dürfen am Fahrzeug nur die zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen angebracht sein. Eine Veränderung ist nicht zulässig.
Ohne E-Prüfzeichen muss es eingetragen werden. Ob das jemand macht, ist unwahrscheinlich.
Zugegebenermaßen sehen dunkle Rückleuchten in einigen Fällen echt gut aus. Andererseits habe ich schon einige abgedunkelte Leuchten gesehen, die im Dunkeln kaum noch zu erkennen waren.
Und nun zeigt her, eure Umbauten.