Beiträge von Tarmight

    Wie schon mal erwähnt müsste wenn er mehr als 6 Wochen von der unverbindlichen Lieferzeit auf dem Vertrag abweicht, müsste ein Preisnachlass drin sein :) es bleibt spannend :/

    M.E. Könne wir die momentanen Fristen und etwaige Schadensersatzansprüche getrost vergessen .

    Schaut in die AGB . Punkt 6 ist relevant. ...

    So oder so ähnlich wird’s bei allen drinstehen ...

    Ich entspann mich jetzt mal ;) :


    2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10

    Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

    Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.


    3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/ oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

    Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

    Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.


    4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.


    6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

    ...Produktion voraussichtlich im Juni 21.

    Die Infos über die Mild Hybrid sind tatsächlich wahr, (hoffe ich bekomm es noch einigermaßen zusammen) ab.01.04 können keine Bestellungen mehr über Mild Hybrid Fahrzeuge in Vista eingegeben werden. Wie schon beschrieben ist hier der Rückstand zu groß.
    Die Pakete Technologie oder Easy Parking machen das ganze anscheinend auch nicht besser. ....

    Deckt sich exakt mit meiner Info...

    Kurzes Update meinerseits:


    Mittwoch sind 4 Wochen seit Bestellung um und weiterhin keine Nachricht vom Händler. Er wird sich melden, sobald ein unverbindlicher Liefertermin steht. Er hat bislang nichts gutes, aber auch nichts schlechtes wegen der Lieferzeit gehört, also quasi nichts. Deshalb gehe er von einer ganz normalen Lieferzeit aus. Das glaube ich kaum, so wie es im Moment aussieht.


    Gab es denn bei jemandem von euch schon mal den Fall, dass im System überhaupt kein Lieferdatum stand und der Wagen irgendwann unverhofft trotzdem beim Händler ankam? Um ehrlich zu sein würde mich das etwas beruhigen. Dann hat man nicht das Gefühl, dass rein gar nichts passiert. ?

    Servus Nico,


    dein FH hat anscheinend Humor oder den Kopf gaaaanz weit im Sand vergraben ?!?

    Schau noch mal auf meine Signatur, dann weißt du ungefähr wo die Reise hingeht. - ins Ungewisse.


    Es verhält sich momentan doch eher umgekehrt zu deiner Wunschvorstellung einer unverhofften Lieferung.

    Eher bekommst Du ein Lieferdatum genannt, welches wieder gecancelt oder kommentarlos nicht eingehalten wird :(


    Die Verfügbarkeit der notwendigen Bauteile ist offensichtlich auch im 2. Quartal nicht sichergestellt, vielleicht mit Verbesserungen in der 2. Jahreshälfte - unplanbar für alle KFZ-Hersteller und Zulieferer.

    Man erinnere sich an Hefe oder Klopapier im ersten Lockdown ||


    Ich habe den Eindruck, die Händler wissen überhaupt nicht mehr als wir - informieren sich auch überwiegend aus der Presse ( so hat's mein Händler mal anklingen lassen). Der Informationsfluss und die Qualität der Information ist halt sehr stark abhängig vom Engagement deines persönlichen Kundenbetreuers.


    Somit heisst´s einfach selbst informieren, abwarten und hoffen..

    Ich versuch's mit einer pessimistischen bis realistischen Einstellung - dann ist die Enttäuschung nicht so groß. Beeinflussen kann ich's eh nicht.

    Und trotz allem frag ich meinen FH 1x pro Woche nach "News" :saint: