Beiträge von Tarmight
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heheheeeee
Der Zylinderkopf war aber schon von Porsche ?
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924 ?
aber ja - Ersatzteile kommen seeeeeehr viele aus dem Regal vom Golf 1
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60165F1A-A2AD-41A3-B48E-17A25668BEEF.jpegder nordschleifenaufkleber pickt auf einem anderen auto
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Auch bei privat gekauften Jahreswagen hat man immer noch 1 Jahr Werksgarantie und die meisten haben eh 5 Jahre-manche sogar 7 Jahre Garantie bis 100000km.
Trotzdem will ich kein Auto, wo Andere in die Sitze gepupst haben.
Auch ich spar mir gern jeglichen Schmalspur-Schumi/Frenzen/Vettel/Lauda/Stuck/ Carraciola … als Vorbesitzer.
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Ich hatte einen Focus mit der 1L Maschine... Nach 70TKM Motorschaden...
Jetzt habe ich einen Fiesta mit der Maschine als Leihwagen und ich kann nur sagen, für meinen Fahrstil nicht geeignet -
Auszug aus unserem ersten Angebot…
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Moin aus Greetsiel,
Da hat dein Arbeitskollege aber keinen Mild Hybrid, sondern einen "normalen" 1 Liter bestellt. Der Mild Hybrid hat 155PS..
Mein Verkäufer meinte zu mir als ich abbestellt habe, dass Kuga und Puma mit 4 monatiger Lieferzeit, pünktlich eintreffen.
nana - ich denke du kennst dich besser aus.
natürlich gab’s den MHEV auch mit 125 PS.
DAMALS ?
ich hab mich seinerseits bewusst für den mit etwas mehr Drehmoment entschieden - obwohl der Händler der Meinung war, wir würden den Unterschied nicht spüren…
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Die Rechnung „Jahreswagen“ hab ich noch nie verstanden.
25 bis 30 % Nachlass auf den Listenpreis?. ?
Wer zahlt denn bitte überhaupt noch den Listenpreis ?!?
Am Ende bleibts ein überteuerter Gebrauchter ….
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noch mal für mich zum mitschreiben...
Wie war das mit den AGB ?
Man kann zurücktreten, wenn man den Händler in Verzug setzt und Fristen wahrt.
Verzugssschaden max 5% bei mindestens leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers (Verzugsschaden und Fahrlässigkeit müsste man schon mal nachweisen)
Rücktritt nur mit angemessener Nachfristsetzung - Auch hier ( Höhe des Schadens und Fahrlässigkeit muss man erst mal nachweise und bekommt max 25% des Kaufpreises.
Höhere Gewalt , für die der Händler nichts kann, setzten die Verzugsfristen um die Dauer der "Leistungsstörung" aus - Bei mehr als 4 Monaten kann man aus dem Vertrag raus
AGB sollte doch jeder beim Kauf ausgehändigt bekommen und gelesen haben. Sind Schließlich Vertragsgrundlage.
Diese Diskussion haben wir doch schon ausgiebig geführt , oder ?
Ich versteh diese ganzen Forderungen hier nicht ....
Mein Händler hat signalisiert, dass wenn ich Ihn in Verzug setze, er mir anbietet vom Vertrag zurückzutreten .
So kurz und schmerzlos. Wenn er das nicht täte, würde ich ihm eine Nachfrist setzten und entspannt abwarten was passiert. Dann weitersehen ...
by the Way - Da ich einen voraussichtlichen Liefertermin habe, ist er automatisch seit April in Verzug...
Versteh´ich das laienhaft richtig ?