Das würde ich ehrlich gesagt eher mit einem Anwalt klären. Wenn Ford keinen schriftlichen unverbindlichen Liefertermin gesetzt hat würde ich daraus nicht ableiten das es keinen Lieferverzug gibt. Und wie gesagt - wenn man befürchten muss dass die eigene Bestellung "verzögert" wird weil man die eigenen Rechte wahrnimmt ist das zum einen kaum eine Grundlage für eine vernünftige Geschäftsbeziehung. Und erhärter zum anderen das Vorurteil das Autohändler halbseidene Nepper und Schlepper sind...
Grundsätzlich magst du Recht haben, aber einen Nutzen wird man daraus kaum ziehen. Die Gerichte sind eh überlastet..... Ich würde ein ruhiges und gutes Gespräch mit dem Händler bzw. mit dem Geschäftsführer führen wollen.
Dieses Ärger mit Gericht, Anwalt und eventuellen Kosten wäre mir zu stressig.
Vielleicht findet der Händler einen Weg ein anderes Fahrzeug bei einem anderen Händler im Lager....