Beiträge von prince_prince

    Die Frage bei Gewährleistungsansprüchen und Geräuschen ist, ob das Geräusch als "normal" (Lautstärke und Ursache) einzuordnen ist und vor allem, ob das Geräusch bei Kauf/Probefahrt schon bestand (manchmal fallen Dinge leider erst später auf). Wenn das Geräusch hingegen durchaus Serien-Zustand hat und von Art/Lautstärke als unkritisch zu sehen sind, dann muss man das ggf. hinnehmen, da es nicht zwingend ein Defekt als Ursache haben muss oder sogar einen Defekt verursachen könnte.


    In jedem Fall finde ich solche Aussagen, dass ein Geräusch von einem ZMS eine Kupplung/ein Getriebe nicht kaputt machen soll für gewagt. Wenn die Kupplung irgendwann durch sein sollte, dann wird ihr Tausch auf "Verschleiß" geschoben und wahrscheinlich wird dann noch empfohlen, das ZMS gleich mitzumachen, da es auffällig/laut ist, zumindest kommt mir das so vor. Leider vertraue ich den ganzen "FH" (egal welcher Hersteller) nicht so ohne weiteres über den Weg, aber das ist eine Eigenheit von mir.

    Das ist eine gute Frage, ob es ggf. durch Dein Fahrstil oder so entstanden ist. Ich versuche es mal so formulieren: Wenn es normal ist, dass das ZMS bei 100.000 km "fällig" wird, weil es "schlecht konstruiert" ist, dann würde es bei der Laufleistung durchaus darunter fallen und nicht über die Gewährleistung in Stand zu setzen sein.


    Ein ZMS ist jedoch nach meinem Verständnis kein "Verschleißteil" im klassischen Sinn, da es für eine typische Fahrzeugnutzungsdauer/-umfang dimensioniert wurde. D.h. im Falle des Focus irgendwas um die 150.000 km und 8 Jahre oder so. Ansonsten würde ja jeder Defekt als Verschleißteil deklariert werden können, was auch nciht den Sinn einer Gewährleistung trifft.

    Also, bitte nicht falsch verstehen, aber ein "verschlissenes" ZMS, welches beim Fahrzeugkauf nicht explizit als verschlissen angegeben wurde, fällt unter die Gewährleistung, da davon auszugehen ist, dass der MAngel (auch Verschleiß), bereits beim Kauf/Verkauf des Fahrzeugs bestand. Ansonsten könnte man ja jeden Mangel auf "Verschleiß" schieben.

    In Deutschland gilt die Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagenkauf von Privatkunden bei Händlern. Sollte die noch nicht verstrichen sein, würde ich auf eine Behebung/Tausch beharren, das wird sonst eine kostspielige Sache. Wie es mit Gewährleistung in Österreich aussieht, weiß ich jedoch nicht.

    Nein, denn der PCA greift auf den Radar zurück, um die Geschwindigkeit bzw. Abstand des Objekts zu messen. Und der Radar funktioniert wohl erst ab 30 km/h.


    Also, du könntest versuchen mit z.B. 31 km/h in die Garage zu brettern, aber bitte mach vorher ne Kamera in die Garage und bitte auch ne Dashcam. Das Video würde ich gerne sehen!

    Versteht mich nicht falsch, aber den zweiten Gang könnte man beim MHEV doch wahrscheinlich "problemlos" überspringen? Es müsste doch genügend Drehmoment durch den Elektromotor entwickelt werden, dass man da vielleicht untertourig, aber noch den Berg hochkommt?


    Zum eigentlichen Problem: sehr ärgerlich, aber es kann natürlich sein, dass es da fehlerhafte Chargen gibt? Ich würde jetzt nciht davon ausgehen, dass das jedes Jahr passieren sollte und falls doch muss die Ursache ja eine andere sein ?