Alles anzeigenSelbst wenn es im Rahmen des Gesetzes nicht zulässig gewesen wäre, die Funktion als solche zu verbauen/freischalten, dann wäre es im Rahmen eines zwingenden Software-Updates nachträglich deaktiviert worden, da das Fahrzeug nicht mehr die hiesigen Gesetze erfüllen würde.
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Insofern glaube ich, dass es hier wohl in eine Grauzone fällt, bzw. nicht gänzlich verboten zu sein scheint, da es ansonsten ein leichtes für Ford wäre, die Funktion Standort basiert zu aktivieren/deaktivieren, denn die Fahrzeuge, die den Fernstart haben, wissen auch relativ genau, wo sie zuletzt abgestellt wurden.
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Daher bleibe ich mit meiner Meinung diesbezüglich, dass es hierbei kein Problem derart gibt, da es ansonsten bereits deaktiviert worden wäre.
Dass es grundsätzlich verboten ist, den Motor warmlaufen zu lassen, ist mir schon klar.
Du schmeißt zwei Sachverhalte in einen Topf:
1. Motor im Stand laufen lassen, verboten nach §30 STVO
2. Motor fernstarten, hierüber gibt es m.W.n. keine gesetzliche Regelung.
Aus der Möglichkeit 2. zu tun, sollte man nicht folgern, dass 1. erlaubt wäre. Viele Hersteller (bspw. BMW) deaktivieren in Deutschland die Fernstartfunktion, da sich der Nutzen - außer zum illegalen Warmlaufenlassen - schon in Grenzen hält. Ford lässt es halt aktiv, so dass du "beim Einsteigen halt per Handy dein Fahrzeug starten kannst, wenn der Knopf im Auto kaputt ist."
Die Verantwortung für rechtskonformes Verhalten liegt aber immer beim Nutzer - ist ja bei Gaspedal vs. Geschwindigkeitslimit nichts anderes.
Oder meinst du, dass man sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten müsse, weil Ford sonst bestimmt den Wagen gedrosselt hätte?
Beim Blitzerwarner handelt es sich um einen gänzlich anderen Sachverhalt, denn diese waren erst toleriert und wurden dann verboten, es ging jedoch immer um den selben Tatbestand - anders als beim Warmlaufen vs. Fernstart.