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Gilt die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen 1 oder 2 Jahre?
Standardmäßig beträgt die gesetzliche Gewährleistung Gebrauchtwagen zwei Jahre. Händler dürfen diese Frist für Gebrauchtwagen jedoch auf ein Jahr verkürzen. Wichtig: In den ersten zwölf Monaten liegt die Beweislast beim Händler. Danach mußt die kaufende Person nachweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf bestand.
Quelle
BGB, ADAC, Allianz, carwow