Uwe
Das mag richtig sein, aber es gibt ja auch Situationen wo der Gegner ab haut. Dann haste zumindest das Kennzeichen auf Band bzw die Chance dazu.
Im Eifer des Gefechts muss man auch das erst einmal lesen und sich merken..
Man muss ja net sagen das man es von der DC hat 
Auch hatte der BGH die Aufnahme nicht generell als Beweismittel ausgeschlossen in einem früheren Urteil.
Ebenso darf man nicht nur Deutsch denken.. Mich hatte mal ein Fahrer aus den Niederlanden hier bei uns erwischt, 4 Fahrzeuge zusammen geschoben in einem anderen Unfall mit etwa 10Fahrzeugen
Fast 1 Jahr mit Anwalt und ich meine Konsulat oder war es die Botschaft musst ich damals kämpfen weil alles angezweifelt wurde, wie immer 
Aber m.w akzeptieren viele Nachbarländer DC Aufnahmen als Beweismittel
Ich habe auch schon lange überlegt, aber irgendwie gibt es niemanden der die Ford Cam hat und mal Details nennen kann oder will. Bei dem preis ne Katze im Sack will ich auch nicht kaufen