Also grundsätzlich kannst du bei jeder Versicherung von Eltern auf Kinder den SFR übertragen. Allerdings nur in der Höhe in der man selbst hätte erfahren können abzüglich Schäden. Voraussetzung ist dass dieses Fahrzeug auch von dir genutzt wurde was ihr in einem Schreiben oder beziehungsweise Formular bestätigt und (was meiner Erfahrung nach noch nicht ganz so eng genommen wird) die Kinder müssten bei den Eltern leben.
Zum Beispiel über die Eltern hast du SF 20 allerdings erst 10 Jahre Führerschein und letztes Jahr wäre ein Schaden gewesen. Dann würde SF 10 übertragen werden und der eine Schaden dann abgezogen werden also würdest du SF 6 (die genaue Rückstufung müsste man bei der Versicherung erfragen) übertragen bekommen.
Das Thema Rückstufung bei Versicherungwechsel kann Kann sein, wenn die alte Versicherung eine bessere Einstufung gegeben hat (zum Beispiel SF 2 für Zweitwagen) aber nur die tatsächlichen Jahre überträgt. Zum Beispiel SF 2 durch Zweitwagen bekommen danach lief der Vertrag 3 Jahre dann hätte man bei der alten Versicherung SF 5 aber zur neuen werden nur die drei Jahre übertragen d.h. bei der neuen hätte man die SF 3